Kontaminierte Böden (Altlasten, Havarien) entsorgen wir gemäß den Richtlinien des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes unter Beachtung der ADR.
Zunächst einmal wird jedoch die Dimension der Schadstoffanteile der jeweiligen Parameter gemäß den Untersuchungsrichtlinien nach LAGA oder Deponieverordnung ermittelt, um die Zuordnungswerte zu ermitteln. Entsprechend dieser Werte erfolgt die Auswahl der Behandlungsanlage.
Zur Zwischenlagerung bis zum Vorliegen der Analytik, stehen Ihnen flüssigkeitsdichte Container zur Verfügung.